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   BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23   

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BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23 (https://dejure.org/2023,41903)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2023 - 8 Ni 36/23 (https://dejure.org/2023,41903)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 8 Ni 36/23 (https://dejure.org/2023,41903)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig, weil hierfür kein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 150 - Anschlussklemme; GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem; BGH, Urteil vom 24.6.1960, I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze; Urteil vom 11.11.2003, X ZR 61/99, BeckRS 2004, 00108 Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung).

    Die Möglichkeit, das Patent beschränkt zu verteidigen, dient aber allein der Verteidigung des Nichtigkeitsbeklagten gegenüber dem Angriff auf die Wirksamkeit des Patents, dagegen nicht auch der gerichtlichen Überprüfung des Patents im Übrigen (vgl. BGH GRUR 2017, 604 Rn. 28 - Ankopplungssystem mwN).

    Eine solche Klage ist aber im Gesetz nicht vorgesehen und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer beschränkten Verteidigung des Nichtigkeitsbeklagten sein (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2017, 604 Rn. 29 - Ankopplungssystem).

  • BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21

    Anschlussklemme

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig, weil hierfür kein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 150 - Anschlussklemme; GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem; BGH, Urteil vom 24.6.1960, I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze; Urteil vom 11.11.2003, X ZR 61/99, BeckRS 2004, 00108 Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung).

    Ein Rechtsschutzinteresse kann hingegen bestehen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird, sofern dieser mehrere kumulierende Merkmale beinhaltet (vgl. BGH, GRUR 2023, 1274, Rn. 151 ff. - Anschlussklemme).

    Die in den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 aufgenommenen und verschiedene Maßangaben des Getriebes benennenden Merkmale betreffen dabei nicht lediglich (wie in BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 151 ff. - Anschlussklemme) einen Teil der Merkmale dieser nicht angegriffenen Unteransprüche, sondern vielmehr jeweils vollständig die in Anspruch 3 bzw. 11a, b beanspruchte erste Variante, wobei die nicht mit aufgenommenen weiteren Alternativen eigenständige vorteilhafte Weiterbildungen der jeweils ersten Alternative betreffen.

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für das Nichtigkeitsverfahren kann - sofern keine konkreten Anhaltspunkte zur Wertberechnung vorliegen - vom Streitwert eines auf das Streitpatent gestützten Verletzungsprozesses ausgegangen werden, der zur Berücksichtigung des darüber hinausgehenden Werts des Streitpatents um einen Aufschlag von in der Regel 25 % zu erhöhen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I).

    Der so errechnete Betrag beziffert regelmäßig das Interesse an der erstrebten Vernichtung des Streitpatents, mit der der Patentverletzungsklage die Grundlage entzogen werden soll (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; BGH, Beschl. v. 16.02.2016, Az. X ZR 110/13 m. w. N.).

  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 26/20

    Nichtigkeitsstreitwert IV - Streitwertfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Wertänderungen, die erst nach Erhebung der Nichtigkeitsklage eintreten, sind dagegen grundsätzlich unerheblich (BGH GRUR 2022, 432 - Nichtigkeitsstreitwert IV).

    Dies umfasst bspw. die Höhe eines von der Nichtigkeitsbeklagten im Nachhinein geltend gemachten Zahlungsanspruchs, in dem sich der Wert des Streitpatents im Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage widerspiegelt (BGH GRUR 2022, 432 - Nichtigkeitsstreitwert IV, juris, Rn. 11).

  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Die Tabelle 3.3 gibt dem sich auf der Suche nach geeigneten Auslegungen für Spannungswellengetriebe befindenden Fachmann insofern sechs verschiedene Alternativen für die innere Übersetzung des Spannungswellengetriebes vor, aus denen der Fachmann frei wählen kann (vgl. BGH GRUR 2008, 56 - 60, Rn. 25 - injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Die Auswahl einer von mehreren nach dem Stand der Technik für den Durchschnittsfachmann erkennbaren Lösungen des technischen Problems ist aber nicht schon deshalb als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend anzusehen, weil aus dessen Sicht andere Lösungen möglicherweise besser geeignet oder vorteilhafter erscheinen (vgl. BGH GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 83/10

    Nichtigkeitsstreitwert II

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist dafür im Allgemeinen der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Nichtigkeitsklage zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2013, 1287 - Nichtigkeitsstreitwert II).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Der so errechnete Betrag beziffert regelmäßig das Interesse an der erstrebten Vernichtung des Streitpatents, mit der der Patentverletzungsklage die Grundlage entzogen werden soll (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; BGH, Beschl. v. 16.02.2016, Az. X ZR 110/13 m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Der zum Ingenieur ausgebildete Fachmann bezieht in seine Recherche dabei auch solchen gattungsfremden Stand der Technik ein, bei dem nach Art der sich dort stellenden Probleme vom Prinzip her Lösungen zu erwarten sind, wie er sie benötigt, auch wenn die Anforderungen im Detail durchaus erheblich differieren (BGH GRUR 2010, 992 - Ziehmaschinenzugeinheit II).
  • BGH, 11.11.2003 - X ZR 61/99

    Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zur Ausführung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig, weil hierfür kein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 150 - Anschlussklemme; GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem; BGH, Urteil vom 24.6.1960, I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze; Urteil vom 11.11.2003, X ZR 61/99, BeckRS 2004, 00108 Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung).
  • BGH, 19.06.1990 - X ZR 43/89
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

  • BGH, 20.03.2014 - X ZR 128/12

    Patentfähigkeit eines Arretiersystems zum mechanischen Verbinden von Bodenplatten

  • BPatG, 08.03.2017 - 5 Ni 13/15

    Patentfähigkeit des angemeldeten Streitpatents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 05.12.2013 - 2 Ni 9/12
  • BPatG, 01.03.2016 - 4 Ni 36/14

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines europäischen Patents betreffend

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